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IZA-Strategie 2025-28

Coopération Globale stellt Ihnen hier gerne die ausführliche Fassung der Empfehlungen in Reaktion auf den Botschaftsentwurf zur IZA-Strategie 2025-2028 zur Verfügung.

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Wir freuen uns über Ihr Feedback und hoffen, unsere Standpunkte sind Ihnen als Orientierung und Inspiration zur Ausarbeitung Ihrer Stellungnahme dienlich.

 

Bis zum 20. September 2023 haben Sie Zeit, Ihre Stellungnahme elektronisch (als PDF und Word-Dokument) bei IZA25-28@eda.admin.ch einzureichen. Alle Informationen zum Vernehmlassungsprozess finden Sie hier

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Zusammenfassung der Empfehlungen des Kernteams von Coopération Globale

 

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  • Massiver Rückgang bei APD-Quote vermeiden: Vor dem Hintergrund wachsender globaler Herausforderungen, der Stagnation in der Erreichung der UNO-Nachhaltigkeitsziele, steigender Teuerung sowie der hohen Ukraine-Beiträge ist die prognostizierte Quote von 0.36% öffentliche Entwicklungshilfe APD (ohne Asylkosten) ungenügend. Die Quote liegt erstmals seit 2013 unter 0.4%. Die Quote lag in den letzten 10 Jahren durchschnittlich bei 0.42%. Der für 2025-28 vorgeschlagene Wert ist so tief wie vor 20 Jahren, 2003. Der IZA-Rahmenkredit muss daher so angepasst werden, dass eine prognostizierte APD/BNE-Quote (ohne Asylkosten) von mindestens 0.42% und idealerweise 0.45% für die Jahre 2025-28 erreicht wird. Langfristig ist das UNO-Ziel von 0.7% (inklusive Asylkosten) zu erreichen.

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  • Ausserordentliche Verbuchung der Mittel zur Unterstützung der Ukraine und umliegenden Region (kurzfristige Lösung), Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur langfristigen Unterstützung des nachhaltigen Wiederaufbaus in der Ukraine (langfristige Lösung): Die vorgesehene Unterstützung zugunsten der Ukraine in der Höhe von 1.5 Milliarden bzw. 13% des IZA-Rahmenkredits geht zulasten anderer wichtiger Krisen und Bedürfnisse im Globalen Süden. Aufgrund der ausserordentlichen Sicherheitslage in Europa seit dem Krieg in der Ukraine und den zur Zeit nur schwer vorherseh- und planbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Krieg können und müssen die Ausgaben in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg kurzfristig ausserordentlich verbucht werden. Langfristig bedarf es eines Bundesgesetzes über die Unterstützung des nachhaltigen Wiederaufbaus in der Ukraine mit einem Finanzierungskonzept, welches nicht zulasten der armen Entwicklungsländer geht.

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  • Stärkung evidenzbasierter IZA: Evidenzbasierte IZA soll in der Strategie als Ansatz und Prinzip stärker berücksichtigt werden. Wissenschaftliche Erkenntnisse zu aktuellen Herausforderungen und Lösungsansätzen sowie Evaluationen mit robuster Evidenz (z. B. Impakt-Studien) sind eine wichtige Grundlage für eine effiziente und wirksame IZA Strategie. Insbesondere in Bereichen mit hohen operativen Ausgaben sollen vermehrt Evaluationen mit robuster Evidenz durchgeführt werden und generell soll bestehende robuste Evidenz systematischer in die Projekt-/Programmplanung und -steuerung einbezogen werden. 

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  • Finanzielle Abbildung des neuen Schwerpunktthemas Gesundheit: Die Budgetzuteilung im Bereich Gesundheit soll sich angesichts des Ausbaus von Gesundheit und der erhöhten Gesundheitsbedürfnisse weltweit an den Ausgabenvolumen (bilaterale Transferkredite) der Jahre 2020 bis 2022 (in absoluten und prozentualen Zahlen) orientieren. Aufgrund der Rückschritte in der Bekämpfung von Tuberkulose, Malaria und AIDS soll der Beitrag an den Globalen Fonds im nächsten Wiederauffüllungszyklus zunehmen.

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  • Humanitäre Hilfe nötigenfalls über Nachtragskredite finanzieren: Der Verpflichtungskredit für humanitäre Hilfe soll nicht auf 25% angehoben werden. Eine Erhöhung der humanitären Hilfe geht zulasten der langfristigen Entwicklungszusammenarbeit, welche einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung und Vorbeugung weiterer humanitärer Krisen leistet. Zusätzliche Not- und Soforthilfe in Krisen- und Katastrophenfällen kann über Nachtragskredite geleistet werden. Ausgaben zur humanitären Unterstützung der Ukraine sollen ausserordentlich verbucht werden. Verschiebungsmöglichkeiten zwischen den Voranschlagskrediten «Darlehen und Beteiligungen Entwicklungsländer», «Investitionsbeiträge Entwicklungsländer», «Humanitäre Aktionen» und «Entwicklungszusammenarbeit» seitens der DEZA von jährlich 50% sind aus denselben Gründen nicht angezeigt und verunmöglichen eine längerfristige Programm- und Strategieplanung.

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  • Priorität für die ärmsten Länder - Erreichung der LDC/APD-Quote von 0.2%: Die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) sollen in der geografischen Ausrichtung und entsprechenden Mittelzuweisung der Strategie stärker berücksichtigt werden, so dass die international anerkannte Quote von 0.2% erreicht wird. In den letzten fünf Jahren stagnierte die Schweizer Quote gemäss DEZA-Statistik zwischen 0.13-0.14%, liegt also 30-35% unter dem Zielwert. Geografisch ungebundene Mittel sollen primär in LDCs eingesetzt werden. Die für das neue Partnerland Marokko vorgesehenen Mittel sollen für das bestehende Engagement in LDCs verwendet werden.

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  • Zusätzlicher Finanzierungsrahmen für wachsende globale Herausforderungen: Damit die Bewältigung globaler Herausforderungen (Klimaerwärmung, Pandemien, Kriege mit globalen Auswirkungen) nicht zulasten der Armutsbekämpfung als Kernauftrag der IZA geht, bedarf es mittelfristig eines zusätzlichen Finanzierungsinstruments, das auf die langfristigen Sicherheitsinteressen der Schweiz ausgerichtet ist.

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